Ist Reisezeit Arbeitszeit? Was das EuGH-Urteil für KMU bedeutet

Reisezeit = Arbeitszeit? Was das EuGH-Urteil vom 22.10.2026 für KMU bedeutet. Grafik mit Koffer und Uhr.

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Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Fahrt zum Kunden am frühen Morgen, der Rückweg am Abend, die Anreise zur Messe am Sonntag: Ob solche Zeiten als Arbeitszeit zählen, war lange umstritten. Mit einem Urteil vom 22. Oktober 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage für Dienstreisen deutlich beantwortet. Für kleine und mittlere Unternehmen hat das direkte Folgen für Zeiterfassung, Einsatzplanung und Ruhezeiten.

Kurz gesagt

Reisezeit ist Arbeitszeit, wenn Mitarbeitende auf Weisung des Arbeitgebers zu einem Einsatzort außerhalb ihres üblichen Arbeitsplatzes fahren, die Fahrt untrennbar mit ihrer Aufgabe verbunden ist und sie dem Arbeitgeber währenddessen zur Verfügung stehen. Das hat der EuGH am 22. Oktober 2026 im Verfahren C-420/24 entschieden. Wie die Reisezeit bezahlt wird, regelt weiterhin das nationale Recht.

Das EuGH-Urteil zur Reisezeit in Kürze

Im Verfahren C-420/24 ging es um eine Vorlage des Berufungsgerichts Iași in Rumänien. Der EuGH hat entschieden: Fahrten zu einem vom Arbeitgeber bestimmten Einsatzort und zurück sind Arbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG).

Zwei Punkte sind für die Praxis besonders wichtig: Dass eine Fahrt außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet, ist für sich genommen nicht entscheidend. Und ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag schließt die Einordnung als Arbeitszeit nicht aus.

Schon im Oktober 2025 hatte der EuGH im Verfahren C-110/24 entschieden, dass auch Mitfahrende Arbeitszeit leisten, wenn der Arbeitgeber Transport, Abfahrtsort und Zeiten festlegt. Wer im Firmenwagen auf dem Beifahrersitz sitzt, ist damit nicht automatisch in seiner Freizeit.

Wann ist Reisezeit Arbeitszeit?

Nach dem Urteil kommt es auf diese Punkte an:

  • Einsatzort vom Arbeitgeber bestimmt: Die Reise führt zu einem Ort, den der Arbeitgeber festlegt, etwa zum Kunden, zur Baustelle oder zur Messe.
  • Reise auf Weisung: Mitarbeitende reisen, weil der Arbeitgeber es anordnet, um dort ihre Aufgaben zu erledigen.
  • Untrennbar mit der Aufgabe verbunden: Ohne die Fahrt wäre die Arbeit vor Ort nicht möglich.
  • Zur Verfügung des Arbeitgebers: Während der Reise können Mitarbeitende nicht frei über ihre Zeit bestimmen.

Der tägliche Weg von zu Hause zum regulären Arbeitsplatz war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Arbeitszeit ist nicht gleich Vergütung

Das Urteil regelt, ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt, nicht, wie sie bezahlt wird. Die Arbeitszeitrichtlinie legt Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz fest. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach nationalem Recht und nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Für vergütete Arbeitsstunden gilt der gesetzliche Mindestlohn. Wer Reisezeiten bisher pauschal oder gar nicht vergütet, sollte die eigenen Vertragsklauseln trotzdem prüfen lassen.

Was das für Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten bedeutet

Zählt die Reise als Arbeitszeit, gelten auch die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: in der Regel acht, höchstens zehn Stunden pro Werktag und danach mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Ein Beispiel für einen Tag beim Kunden:

3 h
Anfahrt
7 h
Termin beim Kunden
3 h
Rückfahrt
13 h
Arbeitszeit, also mehr als die erlaubten 10 h

Solche Einsätze müsst ihr künftig anders planen, etwa mit Anreise am Vortag, einem kürzeren Termin vor Ort oder einer Übernachtung vor der Rückfahrt. Arbeitszeit über acht Stunden pro Werktag müsst ihr ohnehin aufzeichnen; wie das geht, lest ihr in unserem Beitrag Pausen und Überstunden dokumentieren.

Reisezeit als Arbeitszeit: Das sollten KMU jetzt tun

Reisezeiten erfassen

Dienstreisen gehören in die Arbeitszeiterfassung, nicht nur in die Reisekostenabrechnung.

Einsätze planen

Lange Anfahrten bei der Terminplanung mitrechnen, damit Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.

Verträge prüfen

Klauseln zur Vergütung von Reisezeit mit Blick auf Mindestlohn und Tarifvertrag kontrollieren lassen.

Team informieren

Mitarbeitenden erklären, dass und wie sie Reisezeiten eintragen.

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Mit der Zeiterfassung von absence.io tragen Mitarbeitende Reisezeiten wie andere Arbeitszeiten ein, auf Wunsch über die Projektzeiterfassung einem Kunden oder Projekt zugeordnet. Die Kosten der Reise rechnet ihr über das Add-on für Spesen- und Reisekostenabrechnung ab, das ihr gezielt für die Nutzer:innen bucht, die viel unterwegs sind. absence.io speichert alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland.

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Häufige Fragen zur Reisezeit als Arbeitszeit

Zählt der normale Arbeitsweg jetzt als Arbeitszeit?

Nein. Das Urteil betrifft Reisen zu einem vom Arbeitgeber bestimmten Einsatzort außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes. Der tägliche Weg von zu Hause zum regulären Arbeitsplatz war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Muss Reisezeit jetzt immer voll bezahlt werden?

Nicht automatisch. Ob und wie Reisezeit vergütet wird, regeln weiterhin das nationale Recht sowie Arbeits- oder Tarifvertrag. Für vergütete Arbeitsstunden gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Gilt das auch, wenn jemand nur mitfährt?

Ja, wenn der Arbeitgeber Transport, Abfahrtsort und Zeiten festlegt. Das hat der EuGH bereits im Oktober 2025 im Verfahren C-110/24 entschieden.

Zählt eine Dienstreise außerhalb der üblichen Arbeitszeit mit?

Ja. Nach dem Urteil C-420/24 ist es nicht entscheidend, ob die Reise innerhalb oder außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Auch ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht der Einordnung als Arbeitszeit nicht entgegen.

Quellen

  • EuGH, Urteil vom 22.10.2026, Rechtssache C-420/24: curia.europa.eu
  • EuGH, Urteil vom 09.10.2025, Rechtssache C-110/24: curia.europa.eu
  • MTR Legal, Dienstfahrten können Arbeitszeit sein: mtrlegal.com
  • Handwerksblatt, 27.10.2026, EuGH: Reisezeit nach Anweisung ist Arbeitszeit: handwerksblatt.de
  • LTO, EuGH zu Fahrzeiten für den Arbeitgeber: lto.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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